Glossar
„Aktives Management“ bezeichnet bei der Portfolioverwaltung von OGAW die Art der Verwaltung der angelegten Gelder. Kennzeichnend ist eine Handelsaktivität auf der Grundlage eigener Markteinschätzungen. Methoden der Entscheidungsfindung können etwa die Fundamentalanalyse und die Technische Analyse sein. Das aktive Management grenzt sich vom passiven Management ab, bei dem der Portfolioverwalter bestrebt ist, stets einen Vergleichsindex (Benchmark) abzubilden.
Der Ausgabeaufschlag (auch: Agio) bezeichnet ein gegebenenfalls zusätzlich zum Erwerbspreis einer Kapitalanalge zu zahlendes Entgelt. Dieses Entgelt dient in der Regel der Vergütung des Anlageberaters oder -vermittlers bzw. der Bank bzw. des Onlinebrokers. Der Ausgabeaufschlag wird regelmäßig als Prozentwert angegeben und bezieht sich auf den Anlagebetrag.
Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Bruttowertentwicklung nach BVI Methode lässt die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kosten (Ausgabe- und Rücknahmeaufschlag) und während der Haltedauer anfallenden Gebühren (z.B. Transaktionskosten) unberücksichtigt.
Das High-Water-Mark-Modell bezeichnet ein Modell für die erfolgsabhängige Vergütung, bei dem die
erfolgsabhängige Vergütung nur berechnet werden darf, soweit während des Referenzzeitraums für die Wertentwicklung eine neue High-Water-Mark erreicht wird. High-Water-Mark bezeichnet wiederum den höchsten NIW pro Anteil im Referenzzeitraum.
„Laufende Kosten“ ist ein Begriff des deutschen Investmentrechts und gleichbedeutend mit der Gesamtkostenquote. Sie sind als Prozentzahl im Basisinformationsblatt (KID) auszuweisen. Laufende Kosten umfassen sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert (NIW) dieses Investmentvermögens. Bei Investmentvermögen, die noch nicht ein Jahr bestehen, werden die laufenden Kosten geschätzt.
„NIW“ kürzt den Nettoinventarwert (engl. Net Asset Value, NAV) ab. Er gibt den Gesamtwert eines Fondsvermögens an. Er berechnet sich durch Addition sämtlicher Vermögenswerte abzüglich aller Verbindlichkeiten des Fonds. Dividiert man den NIW durch dei Anzahl der umlaufenden Fondsanteile, erhält man den NIW pro Anteil. Für OGAW ermittelt die Verwaltungsgesellschaft den NIW grundsätzlich mindestens einmal täglich.
OGAW ist die Kurzbezeichnung für „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere“, auf Englisch: Undertaking for Collective Investment in Transferable Securities (UCITS). Man versteht darunter Investmentvermögen, welche die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie) erfüllen. Demnach bezeichnet der OGAW Organismen, deren ausschließlicher Zweck es ist, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und/oder bestimmten anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens dieser Organismen zurückgenommen oder ausgezahlt werden.
SFDR ist die englische Abkürzung für Sustainable Finance Disclosure Regulation, zu Deutsch: Offenlegungsverordnung. Der offizielle deutsche Titel lautet: Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Siehe „Laufende Kosten“.