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Ecological & Social Responsibility

Veranwortung für Natur und Gesellschaft wahrnehmen

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Responsibility Statement

Für die nächsten Generationen

Als Unternehmen tragen wir eine hohe Verantwortung für Natur und Gesellschaft. Es ist Teil unserer Philosophie, diese Verantwortung wahr zu nehmen und aktiv positive Beiträge zu leisten. Wir möchten die ökologischen und sozialen Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft nicht nur erhalten sondern verbessern. Das schulden wir den kommenden Generationen.

  • Best Execution Policy
    Best Execution Policy (Fondsmanagement) Stand: 28. Februar 2022 1. Einleitung Dieses Dokument, nachfolgend „Best Execution Policy“ genannt, regelt Grundsätze und Verfahren, um im Rahmen der Portfolioverwaltung durch die van Grunsteyn GmbH, Frankfurt am Main, nachfolgend „Asset Manager“ genannt, für professionelle Kunden, insbesondere für Fonds, für welche der Asset Manager die Portfolioverwaltung übernommen hat, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Handelsentscheidungen kann der Asset Manager auf unterschiedlichen Wegen ausführen. Grundsätzlich können Ausführungen auf diversen Ausführungsplätzen erreicht werden, d. h. auf Handelsplätzen (regulierte Märkte, multilaterale Handelssysteme, organisierte Handelssysteme oder vergleichbare Drittlandsmärkte), OTC (over the counter) über systematische Internalisierer, andere OTC-Market-Maker oder sonstige Liquiditätsgeber oder über vergleichbare Einrichtungen eines Drittlands, gemeinsam nachfolgend „Ausführungsplätze“ genannt. Für die Ausführung von Aufträgen in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, nachfolgend „Orders“ genannt, greift der Asset Manager auf die Walter Ludwig GmbH Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main, nachfolgend „Broker“ genannt, zurück. In diesem Rahmen erbringt der Broker das Finanzkommissionsgeschäft und das Festpreisgeschäft für den Asset Manager. Der Asset Manager übermittelt Orders an den Broker in Bezug auf die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten: Aktien und Aktienzertifikate Schuldtitel Sonstige Instrumente (Devisenkassageschäfte) Um eine bestmögliche Ausführung von Orders zu erreichen, erfolgt eine sorgfältige Auswahl und Überprüfung des Brokers durch den Asset Manager. 2. Auswahlgrundsätze Die Auswahl des Brokers erfolgte nach vom Asset Manager festgelegten Auswahlgrundsätzen. Es bewertete insbesondere die folgenden Kriterien: Provisionen des Brokers, Crossing-Möglichkeiten (Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit) Zugänge zu Ausführungsplätzen, Spezialist für bestimmte Marktsegmente bzw. Regionen (Bewertung der Ausführungswahrscheinlichkeit) Organisationsstruktur, Abwicklungskapazitäten, Finanz- und Liquiditätslage (Bewertung der Abwicklungssicherheit) Die vorgenannten Kriterien werden auch nach der Aufnahme der Geschäftsbeziehung einer regelmäßigen, mindestens jedoch jährlichen, Überprüfung unterzogen. 3. Ausführungsgrundsätze Der Broker hat sich gegenüber dem Asset Manager verpflichtet, die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze umzusetzen, um eine bestmögliche Ausführung von Orders zu erreichen. Der Asset Manager übermittelt dem Broker Orders grundsätzlich ohne Angabe eines bestimmten Ausführungsplatzes. Der Broker wird denjenigen Ausführungsplatz auswählen, auf dem erwartungsgemäß die beste Ausführung erreicht werden kann. Dies kann auch er selbst sein. Zwecks Erreichung einer bestmöglichen Ausführung von Orders hat er insbesondere die nachfolgenden Kriterien zu bewerten: Ausführungskurs, Ausführungskosten, Ausführungsgeschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit, Abwicklungssicherheit, Ausführungsumfang, Ausführungsart und alle sonstigen Aspekte, die für die Orderausführung relevant sein können, wie zum Beispiel die Marktliquidität und ggf. die Bonität des Kontrahenten. Die relative Bedeutung der vorgenannten Kriterien bestimmt sich insbesondere nach den Merkmalen des Kunden, insbesondere seiner Einstufung als professioneller Kunde, den Merkmalen der Order, den Merkmalen des Finanzinstruments, das Gegenstand der Order ist, und den Merkmalen der Ausführungsplätze, über welche die Order ausgeführt werden kann. Bei der bestmöglichen Ausführung von Orders werden zudem die bei Finanzinstrumenten üblichen Kursschwankungen und die Fähigkeit des Brokers berücksichtigt, gleichbleibend kostengünstige, vollständige und zeitnahe Ausführungen zu erzielen. Die Bedeutung der genannten Kriterien kann je nach Art der Handelsentscheidung des Asset Managers, der Ziele, Anlagepolitik und spezifischen Risiken des jeweiligen Fonds, wie sie im Verkaufsprospekt oder in den Anlagebedingungen dargelegt sind, und der Gattung der zu erwerbenden oder zu veräußernden Finanzinstrumente unterschiedlich sein. Soweit Ausführungen OTC erfolgen, können bei der Bewertung auch Marktdaten herangezogen werden, die üblicherweise bei der Einschätzung des Preises für das betroffene Finanzinstrument verwendet oder aus einem Vergleich mit ähnlichen Finanzinstrumenten gewonnen werden. Als qualitativer Faktor wird stets überprüft, ob geeignete Notfallsicherungen vorhanden sind. Kann eine Order an mehreren Ausführungsplätzen, einschließlich dem Broker, ausgeführt werden, müssen die Provisionen des Brokers und die Ausführungskosten an den einzelnen in Frage kommenden Ausführungsplätzen im Interesse der Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses miteinander verglichen werden und in die Bewertung einfließen. Hinweis: Eine ausdrückliche Weisung des Asset Managers kann den Broker davon abhalten, die vorstehenden Ausführungsgrundsätze ganz oder teilweise zu beachten. 4. Überwachung der Einhaltung Der Asset Manager überwacht die Wirksamkeit der Umsetzung der Ausführungsgrundsätze durch den Broker, insbesondere die Ausführungsqualität, und behebt bei Bedarf etwaige Mängel. Der Asset Manager beurteilt regelmäßig, ob es zu wesentlichen Änderungen gekommen ist, und zieht erforderlichenfalls auch einen Austausch des Brokers oder die Hinzuziehung eines weiteren Finanzkommissionärs in Betracht, um das übergeordnete Ziel der bestmöglichen Orderausführung zu erreichen. Eine wesentliche Änderung in diesem Sinne ist ein wichtiges Ereignis mit potenziellen Auswirkungen auf Kriterien der bestmöglichen Orderausführung wie der Ausführungskurs, die Ausführungskosten, die Ausführungsgeschwindigkeit, die Ausführungswahrscheinlichkeit, die Abwicklungssicherheit, der Ausführungsumfang, die Ausführungsart und alle sonstigen Aspekte, die für die Orderausführung relevant sein können, wie zum Beispiel die Marktliquidität und ggf. die Bonität des Kontrahenten. 5. Analyse der Ausführungsqualität Der Asset Manager analysiert die vom Broker erreichte Ausführungsqualität für jede Klasse von Finanzinstrumenten einmal jährlich. Dabei berücksichtigt es nicht nur die vom Broker nach der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 bereitzustellenden Informationen zur Ausführungsqualität, sondern insbesondere auch die folgenden Kriterien: Ausführungskurs Ausführungskosten Ausführungsgeschwindigkeit Ausführungswahrscheinlichkeit Abwicklungssicherheit Der Asset Manager fasst die Ergebnisse gemeinsam mit sachgerechte Informationen über den Asset Manager und seine Dienstleistungen sowie den Broker in einem Bericht zusammen und veröffentlicht diesen auf seiner Internetseite www.van-grunsteyn.com/offenlegungen. 6. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze Der Asset Manager überprüft diese Best Execution Policy mindestens einmal jährlich. Eine Überprüfung findet auch immer dann statt, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt, die die Fähigkeit des Asset Managers potenziell beeinträchtigt, für seine Kunden auch weiterhin die bestmögliche Orderausführung zu erzielen. Eine wesentliche Änderung ist ein wichtiges Ereignis mit potenziellen Auswirkungen auf Parameter der bestmöglichen Ausführung wie Ausführungskurs, Ausführungskosten, Ausführungsgeschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit, Abwicklungssicherheit, Ausführungsumfang, Ausführungsart und alle sonstigen Aspekte, die für die Orderausführung relevant sein können, wie zum Beispiel die Marktliquidität und ggf. die Bonität des Kontrahenten.
  • Nachhaltigkeitspolitik
    Stand
  • Mitwirkungspolitik
    Mitwirkungspolitik (Fondsmanagement) Stand: 1. März 2022 1. Mitwirkungspolitik Dieses Kapitel beschreibt die Mitwirkungspolitik der van Grunsteyn GmbH, Frankfurt am Main, nachfolgend „Asset Manager“ genannt, gem. § 134b AktG. 1.1. Ausübung von Aktionärsrechten Im Rahmen der Vermögensverwaltung bzw. des Fondsmanagements ist der Asset Manager beauftragt, Finanzinstrumente im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie zu zeichnen, zu kaufen, zu verkaufen oder umzutauschen, Bezugsrechte auszuüben oder in anderer Weise über diese zu verfügen oder Rechte wahrzunehmen und sämtliche sonstigen Handlungen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung des Vermögens bzw. Fonds zweckmäßig erscheinen. Die Wahrnehmung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen wird grundsätzlich nicht durch den Asset Manager übernommen. Eine Wahrnehmung durch seine Kunden bzw. die zuständige Kapitalverwaltungsgesellschaft ist nicht ausgeschlossen. Der Asset Manager überwacht nicht, wie oder ob seine Kunden bzw. die zuständige Kapitalverwaltungsgesellschaft die Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausüben. 1.2. Überwachung wichtiger Angelegenheiten Als aktiver Vermögensverwalter engagiert sich der Asset Manager am Kapitalmarkt grundsätzlich auf der Grundlage fundierter Investmententscheidungen. Fundierte Analysen dienen nicht nur als Grundlage der Investitionsentscheidungen in die Portfoliogesellschaften, um die damit verbundenen Chancen und Risiken einzuschätzen. Die fortlaufende Überwachung und Analyse wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften dient auch der nachträglichen Kontrolle der Investitionen. Analysen basieren in der Regel auf qualitativen und quantitativen Faktoren, mit dem Ziel, den nachhaltigen Erfolg der Investitionen sicherzustellen. Nachhaltiger Erfolg in diesem Sinne bezeichnet die Vermeidung von Verlusten und Maximierung von Gewinnen. 1.3. Meinungsaustausch Der Meinungsaustausch mit den Organen der Portfoliogesellschaften, insbesondere dem Vorstand, kann eine wichtige Informationsquelle für Analysen und darauf basierenden Investitionsentscheidungen sein. Neben der Besprechung des gegenwärtigen Marktumfeldes und der aktuellen Herausforderungen und Chancen der Portfoliogesellschaft können unter anderem auch öffentlich bekannte zukünftige Investitionsvorhaben und mögliche Expansionen in andere Märkte im Vordergrund stehen. Es ist auch möglich, bei dem Meinungsaustausch die strategische Ausrichtung der Portfoliogesellschaft zu besprechen. 1.4. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären Grundsätzlich findet eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären nicht statt. Allerdings kann es Gespräche mit anderen Investoren geben, soweit es um den Meinungsaustausch öffentlich bekannter Informationen geht. Im Rahmen solcher Gespräche werden jedoch keine Vereinbarungen im Hinblick auf die Ausübung von Stimmrechten getroffen und auch nicht das Investitionsverhalten des Asset Managers erläutert. 1.5. Umgang mit Interessenkonflikten Der Umgang des Asset Managers mit potenziellen Interessenkonflikten ist in der „Kunden- und Anlegerinformation zum Umgang mit Interessenkonflikten“ dargelegt, die auf der Internetseite www.van-grunsteyn.com zum Download zur Verfügung steht. 2. Bericht über die Umsetzung Der Asset Manager berichtet jährlich über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik. Die Berichte stehen auf der Internetseite www.van-grunsteyn.com für mindestens drei Jahre zum Download zur Verfügung. Der erste Bericht für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im Jahr 2023 veröffentlicht.
  • Vergütungspolitik
    Vergütungspolitik (Fondsmanagement) Stand: 17. März 2022 Diese Vergütungspolitik gilt für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer der van Grunsteyn GmbH. Sie basiert auf unserem Bestreben, bevorzugter Investmentpartner für Anleger und bevorzugter Arbeitgeber für Mitarbeiter zu sein. Eine angemessene Vergütung spielt eine wesentliche Rolle bei der Erreichung dieser geschäftsstrategischen Ziele. Die fähigsten Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, ist ein zentraler Bestandteil unserer Vergütungsstrategie. Eckpfeiler hierfür ist das Konzept der leistungsgerechten Vergütung unter Berücksichtigung von Marktfaktoren und gesellschaftlichen Werten. Die Vergütungspolitik ist auch wichtiger Bestandteil unseres Risikomanagements. Zu einem angemessenen Risikomanagement gehört auch ein angemessenes, transparentes und auf eine nachhaltige Geschäftsentwicklung aus gerichtetes Vergütungssystem. Insbesondere darf das Vergütungssystem keine Anreize zum Eingehen übermäßiger Risiken geben. Das gilt insbesondere für Mitarbeiter, die einen wesentlichen Einfluss auf unser Risikoprofil haben (Risk Taker). Verantwortlich für die angemessene Ausgestaltung des Vergütungssystems ist die Geschäftsführung. Das Vergütungssystem ist ein Instrument der Unternehmenssteuerung. Es ist daher auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet, die in unserer Geschäfts- und Risikostrategie niedergelegt sind. Dazu gehört auch unsere produktbezogene Nachhaltigkeitsstrategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Vergütung der Mitarbeiter und der Geschäftsführer besteht aus einem fixen monatlichen Grundgehalt und einer variablen Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Kriterien für die Bestimmung der Höhe des fixen Grundgehalts sind unter anderem die relevante Berufserfahrung, die Qualifikation, die Bedeutung der zu erfüllenden Rolle im Unternehmen sowie das allgemeine Gehaltsniveau. Die variable Vergütung ist ein diskretionäres Vergütungselement, welches uns ermöglicht, Mitarbeiter für ihre Leistungen und ihr Verhalten zusätzlich zu belohnen. Die Höhe der variablen Vergütung hängt vom Unternehmenserfolg und der individuellen Leistung ab. Die individuelle Leistungsbewertung von Mitarbeitern für die variable Vergütung findet einmal jährlich statt und berücksichtigt, inwiefern die individuellen Zielvorgaben durch den Mitarbeiter erfüllt wurden. Die individuellen Zielvorgaben bestimmen sich in Abhängigkeit zum jeweiligen Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters. Dabei werden auch Vorgaben zur Einhaltung von internen Organisationsrichtlinien sowie rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Regelungen gemacht. Für Asset Manager schließt dies unsere produktbezogene Nachhaltigkeitsstrategie, in deren Rahmen auch Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen einzubeziehen sind. Variable Vergütungen werden einmal jährlich ausbezahlt. Garantierte variable Vergütungen werden nicht gewährt. Da wir bestrebt sind, die Vergütung an die sich entwickelnden internen und externen Erwartungen anzupassen, wird das Vergütungssystem regelmäßig überprüft und bei Bedarf verbessert. Auch diese Vergütungspolitik unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung (mindestens einmal jährlich). Sie wird auf www.van-grunsteyn.com/offenlegungen veröffentlicht.
  • Geringfügige nichtmonetäre Zuwendungen
    Stand: 14. März 2022 Erlangen wir von einem Dritten eine geringfügige nichtmonetäre Zuwendung, nehmen wir diese in gesetzlich zulässiger Weise nur an und vereinnahmt diese nur dann, wenn sie insbesondere vertretbar, verhältnismäßig und geeignet ist, die Qualität der für unsere Kunden erbrachten Dienstleistungen zu verbessern, ohne dass dies unserem Handeln in bestmöglichem Kundeninteresse entgegensteht. Entsprechendes gilt für den Fall, wenn wir einem Dritten eine solche geringfügige nichtmonetäre Zuwendung gewähren. Geringfügige nichtmonetäre Zuwendungen können insbesondere sein: Produkt- oder Serviceinformation oder -dokumentation Werbematerialien für Neuemissionen, Produkte Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Konferenzen, Seminaren geringfügige Bewirtung sonstige geringfügige nichtmonetäre Vorteile zur Steigerung der Servicequalität
  • Beschwerdemanagement
    Beschwerdemanagement (Kundeninformation) Stand: 18. Februar 2022 Die van Grunsteyn GmbH legt großen Wert darauf, Ihnen zu jeder Zeit bestmöglichen Service zu bieten. Sollten Sie dennoch einmal einen Grund zur Beschwerde haben, bitten wir Sie, umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen. Als Beschwerde betrachten wir jede Äußerung der Unzufriedenheit, die ein Kunde oder Interessent an die van Grunsteyn GmbH im Zusammenhang mit der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung oder einer Wertpapiernebendienstleistung richtet. Benötigte Angaben Wir benötigen die folgenden Angaben, um dem Grund Ihrer Beschwerde nachgehen und ggf. beheben zu können: Ihren Namen und Ihre Postanschrift oder E-Mail-Adresse Ihre Rufnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, unter Nennung der Tageszeit, zu der Sie am besten erreichbar sind Eine Beschreibung des Grunds Ihrer Beschwerde unter Angabe von Daten, Beträgen und sonstigen nützlichen Informationen Einen Vorschlag zur Lösung des Sachverhalts Durch die Beschwerde entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Beschwerdewege Sie können über die folgenden Wege eine Beschwerde bei uns einreichen: Postalisch: van Grunsteyn GmbH Beschwerdemanagement An der Hauptwache 5 60313 Frankfurt am Main per E-Mail: beschwerdemanagement@van-grunsteyn.com Bearbeitung Ihrer Beschwerde Schnelle Lösung Wir sind bemüht, Ihre Beschwerde unverzüglich zu beantworten. Bei Aufnahme des Beschwerdemanagementprozesses erfolgt der Versand der Eingangsbestätigung. Von der Eingangsbestätigung wird abgesehen, wenn noch taggleich eine mündliche oder schriftliche Antwort zur Beschwerde erfolgt. Für die Bearbeitung der Beschwerde setzen wir uns eine Frist von 10 Tagen. Ist die Beschwerde nach einer Frist von 10 Tagen noch nicht bearbeitet oder ein Abschluss innerhalb der Frist nicht zu erwarten, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen und die voraussichtliche Bearbeitungszeit nennen. Individuelle Lösung Wir setzen uns mit jeder Beschwerde auseinander und erarbeiten eine individuelle Lösung. Dabei nehmen wir auch Recherchen vor, um alle notwendigen Informationen zu erhalten. Antwort In unserer Antwort auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen die Details und das Ergebnis unserer Untersuchung mit. Gerne besprechen wir dieses auch persönlich mit Ihnen. Maßnahmen Sollte Ihre Beschwerde einen Mangel in unserer Organisation sichtbar machen, werden umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um eine Wiederholung gleichartiger Beschwerden zu vermeiden. Manchmal braucht es einen Dritten Neben der Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen, können auch an eine der folgenden Dritten gerichtet werden: Zuständige Aufsichtsbehörde Alternativ können Sie sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Beschwerden sind per Brief, Fax oder E-Mail an die BaFin zu senden und sollten den Sachverhalt sowie den Beschwerdegrund enthalten. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Marie-Curie-Str. 24-28 60439 Frankfurt am Main Fax: +49(0)228 4108-1150 E-Mail: poststelle@bafin.de Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
  • NAV (Net Asset Value)
    Siehe „NIW“.
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