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Cannabis-Legalisierung in Deutschland – Die Eckpunkte

Aktualisiert: 15. Juni 2023


Anfang April 2023 fanden sich der Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach und der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir zu einer gemeinsamen Pressekonferenz ein, um über die Legalisierung von Cannabis (auch: Weed, Gras, Pod, Hanf) zu sprechen. Beide Politiker sehen in der Legalisierung einen Meilenstein in der deutschen Geschichte und argumentierten vehement für eine Entkriminalisierung dessen Einsatz als Genussmittels.

Doch was genau ändert sich für die Privatperson? Wie sieht die internationale Gesetzeslage zum Thema Cannabis (Hanf) aus und welche Auswirkungen hat die Cannabislegalisierung für die deutsche Wirtschaft? Die Antworten und weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie im folgenden Bericht.



Zwei Hände halten Hanf-Pflanze


Die Argumente der Regierung für die Legalisierung


Laut der beiden Minister steige die Zahl der Cannabiskonsumenten seit mehreren Jahren stetig an. Besonders in der jüngeren Generation würde Cannabis einen großen Zuspruch erhalten. Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe jeder Elfte im Alter von 12-17 Jahren bereits Cannabis konsumiert. Bei den Altersgruppen von 18-25 Jahren, sei der Anteil mit Konsumerfahrung sogar bei mehr als 50% der jungen Erwachsenen.


Dieser Trend würde sich zudem auch in der Kriminalstatistik widerspiegeln. In der Pressekonferenz verweist Lauterbach auf die seit 2011 jedes Jahr steigende Anzahl von Rauschgiftdelikten. In diesen Statistiken ließe sich erkennen, dass die bisherige Cannabiskontrollpolitik der letzten Jahre gescheitert sei und eine alleinige Verschärfung des Strafrechts für die Politik keine Lösung wäre. Eine Legalisierung könne somit helfen den Schwarzmarkt zurückzudrängen, den Jugendschutz zu steigern und Konsumenten vor Verunreinigungen zu schützen.



Eckpunkte der deutschen Cannabis-Legalisierung


Im Rahmen der Pressekonferenz veröffentlichten Lauterbach und Özdemir auch ein Eckpunktepapier der geplanten Legalisierung. Geplant ist insbesondere:


  • Ein Mindestalter von 18 Jahren für den Erwerb und Konsum von Cannabis

  • Eigenanbau von maximal 3 weiblichen Hanfpflanzen pro Person

  • Eigenbedarf von Cannabis liegt bei maximal 25g

  • Errichten von sogenannten „Cannabis-Clubs“

  • Regionale Modellprojekte zum Simulieren von kommerziellen Lieferketten

  • Eine stärkere Präventionsarbeit bei Jugendlichen, um den Konsum von Cannabis zu vermeiden

Zweck der Legalisierung ist es, den Konsum von Cannabis sicherer zu machen und den Schwarzmarkt einzudämmen. Das Eckpunktepapier ist ein weiterer Schritt, nachdem die Cannabis-Legalisierung bereits im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart wurde.



Umsetzung eines 2-Säulen-Modells


Die Umsetzung der Cannabis-Legalisierung erfolgt in einem 2-Säulen-Modell, wie es die Minister bezeichnen.


Die erste Säule – oder die von Lauterbach bezeichnete „schnelle Säule“ – soll als Startpunkt möglichst schnell die Entkriminalisierung herbeiführen. Insbesondere sollen nicht gewinnorientierte Vereinigungen, sog. „Cannabis-Social-Clubs“, befugt werden, Cannabis in geringen Mengen an ihre Mitglieder abzugeben. Des Weiteren soll der Eigenanbau von maximal drei weiblich blühenden Pflanzen pro Person – unter Beachtung des Kinder- und Jugendschutzes – legal werden.


Die zweite Säule wird als „Modellvorhaben“ bezeichnet. Während einer Projektlaufzeit von fünf Jahren soll Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden.



Was kann man unter den sogenannten „Cannabis-Social-Clubs“ verstehen?


Die „Cannabis-Social-Clubs“ werden von Lauterbach als ein „Zwischenschritt zum freien Verkauf“ bezeichnet. Sie werden als Vereine eingetragen (e.V.) und unterliegen dem deutschen Vereinsrecht.


Mitglieder bezahlen einen monatlichen Beitrag und finanzieren damit den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis innerhalb des Vereins. Auch hier gilt wie im Eigenanbau: Pro Vereinsmitglied dürfen maximal drei weiblich blühende Cannabispflanzen eingepflanzt werden. Jedes Mitglied hat ein monatliches Bezugslimit von 50g Cannabis. Bei unter 21-Jährigen liegt diese Grenze bei 30g.


Des Weiteren unterliegen Cannabis-Social-Clubs einer besonderen Regulierung und Kontrolle. Behörden sollen überwachen, ob etwa das Verbot der Abgabe von Cannabis an unter 18-Jährige und der Grundsatz der Abgabe nur an Vereinsmitglieder eingehalten werden.



Internationale Rechtslage


Der rechtliche Rahmen für Cannabis (Hanf) ist sowohl innerhalb der EU als auch im Rest der Welt komplex und variiert von Land zu Land. Während einige Länder, wie die Niederlande, schon lange eine liberale Haltung gegenüber Cannabis haben, ist der Besitz und Konsum in anderen Ländern ganz oder teilweise illegal.


Nach internationalem Recht ist Cannabis auch illegal, da es auf der Liste der „kontrollierten Substanzen“ der Vereinten Nationen steht. Es gibt jedoch Bestrebungen zur Änderung der internationalen Drogenabkommen, um jedenfalls den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern.


Im Jahr 2018 gab es aufgrund der Cannabis-Regulierung in Luxemburg eine Beeinträchtigung des Wertpapierhandels in Deutschland. Diverse Cannabis-Aktien mussten vom Börsenhandel ausgesetzt werden, weil deren Abwicklung über die Lagerstelle in Luxemburg zeitweise nicht möglich war.



Positive Nebeneffekte


Neben den gesellschaftlichen und medizinischen Aspekten der Legalisierung spielt auch die wirtschaftliche Komponente eine bedeutende Rolle. Die Legalisierung von Cannabis könnte in vielerlei Hinsicht Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.


Aufgrund des nachlassenden Schwarzmarktgeschäfts kann von einer Schaffung neuer – legaler – Arbeitsplätze ausgegangen werden. Das wiederum führt zu höheren Sozialversicherungsabgaben (Rente sowie Kranken- und Pflegeversicherung) und höheren Einnahmen aus Lohnsteuer.


Zudem kann Cannabis als Rohstoff für eine Vielzahl von Produkten verwendet werden, z.B. als Basis für Kosmetika oder in der Lebensmittelbranche. In der Lebensmittelbranche wird Cannabis besonders zur Herstellung von essbaren Produkten (Edibles) wie Süßigkeiten, Gebäck und Getränken verwendet, die THC oder CBD enthalten und alternative Konsummethoden bieten.



Wachstumsaussichten des weltweiten Cannabismarktes


Der globale Cannabismarkt hat in den letzten Jahren ein bemerkenswertes Wachstum erlebt und wird voraussichtlich in den kommenden Jahren weiter expandieren – laut Prognosen bis 2027 um ca. 24% p.a..


Wachstumstreiber sind steigende Akzeptanz von medizinischem Cannabis und die zunehmende Legalisierung von Freizeit-Cannabis in verschiedenen Ländern. Auch die Nachfrage nach therapeutischem Cannabis wie Öle, Kapseln und Edibles (z.B. Cannabis-Kaugummis) steigt.



Wachstumsaussichten des weltweiten Cannabismarktes


Warum könnten etablierte Tabakunternehmen von einer Cannabis-Legalisierung besonders profitieren?



1. Diversifizierung des Geschäfts: Etablierte Tabakunternehmen haben jahrzehntelang Erfahrung mit Tabakprodukten. Mit der Legalisierung von Cannabis können sie ihr Geschäft auf eine neue Produktkategorie ausweiten und so ihr Angebot diversifizieren. Viele Tabakunternehmen sind bereits durch Tochterunternehmen in den Bereich Cannabis investiert.


2. Vorhandene Infrastrukturen: Tabakunternehmen verfügen bereits über etablierte Infrastrukturen für Herstellung, Lagerung und Vertrieb von Tabakprodukten. Diese könnten auch für Cannabisprodukte genutzt werden.


3. Erfahrung im Umgang mit Regulierungen: Tabakunternehmen haben Erfahrung im Umgang mit staatlichen Regulierungen und können dieses Wissen auch bei der Einhaltung von Cannabis-Vorschriften nutzen.


4. Markenbekanntheit: Tabakunternehmen, wie Altria, Phillip Morris International etc. verfügen über eine hohe Markenbekanntheit, die helfen kann, Konsumentenvertrauen zu gewinnen.



Fazit


Der Cannabismarkt hat in Deutschland mit seinen ca. 84 Millionen Einwohnern ein großes Potenzial. Tabakunternehmen haben bereits stark in dieses Segment investiert und könnten von der Legalisierung besonders profitieren.

Rechtliche Hinweise

​​​Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zum dargestellten Thema und keine Empfehlungen oder Vorschläge zu Investitionen in Finanzinstrumente oder Emittenten („Titel“). Mögliche konkrete Informationen zu einzelnen Titeln, ggf. unter deren Benennung, dienen lediglich der Veranschaulichung und sind ebenfalls weder Empfehlung noch Vorschlag. Eine Investition setzt stets eine umfassende Abwägung sämtlicher relevanter Aspekte voraus. Diesen Anspruch erhebt dieser Beitrag nicht. Investitionen in Titel sind mit Risiken verbunden. Der Wert einer Investition und Erträge daraus können steigen und (mitunter auch erheblich) fallen. Es ist möglich, dass Investoren nicht den gesamten ursprünglich investierten Betrag zurückerhalten. In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse stellen keine Garantie für eine künftige Wertentwicklung dar. Investitionen in Titel können auch für auf dieser Internetseite beworbene Fonds („Fonds“) getätigt werden, was jedoch nicht zwingend ist. Informationen zu Positionen von Fonds können der Internetseite www.van-grunsteyn.com sowie dem entsprechenden Jahres- oder Halbjahresbericht, soweit vorhanden, entnommen werden. Dieser Beitrag bezweckt, einen groben Überblick über das entsprechende Thema zu vermitteln. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Trotz einer sorgfältigen Zusammenstellung der Informationen kann eine Gewähr für deren Richtigkeit nicht übernommen werden. Prognosen beruhen auf Annahmen, die sich im Nachhinein als falsch herausstellen können. Änderungen bleiben vorbehalten. Ein Erwerb von Anteilen an einem Fonds oder von Titeln sollte stets erst nach einer eigenen umfassenden Analyse unter Rückgriff auf diverse Informationsquellen erfolgen. Die Konsultation eines Finanzberaters wird empfohlen. Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Investors ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Alleinige Grundlage für den Erwerb von Anteilen an einem Fonds sind die jeweils aktuellen Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Wesentliche Anlegerinformationen, Jahres- oder Halbjahresbericht, soweit vorhanden). Die Verkaufsunterlagen und weitere Informationen sind kostenfrei in deutscher Sprache auf der Internetseite www.van-grunsteyn.com erhältlich.

van Grunsteyn

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